Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,77655
OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09 (https://dejure.org/2009,77655)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.2009 - 2 Ws 277/09 (https://dejure.org/2009,77655)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 2 Ws 277/09 (https://dejure.org/2009,77655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,77655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06

    Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191).
  • OLG Hamm, 29.11.2000 - 2 Ws 316/00

    fehlende Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit der Hauptentscheidung, Freispruch

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    Die hiernach an sich statthafte sofortige Beschwerde ist aber vorliegend unzulässig, weil die im Raum stehende Hauptentscheidung - anders als in der zitierten Entscheidung des Senats vom 29. November 2000 (2 Ws 316/00 ) - einer Anfechtung durch den Beschwerdeführer grundsätzlich entzogen ist ( § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604).
  • KG, 14.05.2001 - 3 Ws 222/01

    Umdeutung einer Kostenbeschwerde in eine Gegenvorstellung - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191).
  • LG Zweibrücken, 07.12.1998 - 1 Qs 58/98
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604).
  • OLG Hamm, 03.09.1973 - 4 Ws 170/73
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht