Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,77655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 24.07.2009 - 44 Qs 406 Js 193/08
- OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines …
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191). - OLG Hamm, 29.11.2000 - 2 Ws 316/00
fehlende Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit der Hauptentscheidung, Freispruch
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
Die hiernach an sich statthafte sofortige Beschwerde ist aber vorliegend unzulässig, weil die im Raum stehende Hauptentscheidung - anders als in der zitierten Entscheidung des Senats vom 29. November 2000 (2 Ws 316/00 ) - einer Anfechtung durch den Beschwerdeführer grundsätzlich entzogen ist ( § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ). - OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604).
- OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604). - KG, 14.05.2001 - 3 Ws 222/01
Umdeutung einer Kostenbeschwerde in eine Gegenvorstellung - Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191). - LG Zweibrücken, 07.12.1998 - 1 Qs 58/98
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604). - OLG Hamm, 03.09.1973 - 4 Ws 170/73
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191).